Immobilienrecht

Wir beraten Sie umfassend mit all unserer Erfahrung aus sämtlichen Bereichen des Immobilienrechts.

Hierzu gehören insbesondere sowohl das Wohnraum- als auch das Gewerberaummietrecht und das Pachtrecht. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob Sie sich in ihrer Eigenschaft als Vermieter oder Mieter an uns wenden. Unser Beratungsangebot umfasst sämtliche Fragestellungen und Auseinandersetzungen im Zeitpunkt der Suche nach einem Vertragspartner und der Aufnahme von Vertragsverhandlungen über den Abschluss des Mietvertrags bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe.

Auch das Bau – und Architektenrecht gehört zu unseren Schwerpunkten, hier insbesondere die Durchsetzung Ihrer Vergütung-bzw. Honoraransprüchen und Fragen der Beseitigung von Mängeln.

Zudem verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Bereich der Grundstückskaufverträge, sowohl was die Gestaltung als auch die Abwicklung der Verträge betrifft. Ebenso wenn sich nach dem Verkauf oder dem Eigentumsübergang Probleme ergeben, z.B. wenn die Immobilie nicht hält, was Ihnen zugesagt wurde.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht mit allem was dazu gehört. Beispielhaft können aus diesem Bereich das Entwerfen, die Prüfung, die Auslegung und Beurteilung von Teilungserklärungen genannt werden. Selbstverständlich gehört auch die Beitreibung rückständiger Hausgelder hierher.

Ein großes Thema in Eigentümergemeinschaften ist immer die Beratung und Anfechtung von Beschlüssen. Zu unseren Auftraggebern gehören sowohl einzelne Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, aber auch verschiedene Immobilienverwalter.

Weitere Bereiche des Immobilienrechts sind das Maklerrecht und das Bauträgerrecht. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in den benachbarten Rechtsgebieten, wie dem Versicherungsrecht und dem Recht der Zwangsvollstreckung ausführlich und umfassend.