Arbeitsrecht

Wir beraten, begleiten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganzheitlich bei sämtlichen Fragen und Herausforderungen im Arbeitsrecht.

Unabhängig davon, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll, beginnt dies im Rahmen individualrechtlicher Aufgabenstellungen bereits mit der Anbahnungsphase eines Beschäftigungsverhältnisses.

Hierbei legen wir besonderes Augenmerk auf die Gestaltung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen. Im weiteren Verlauf begleiten wir Sie über die Durchführung und Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses bis hin zur Beendigung und Abwicklung.

Bei kollektivrechtlichen Fragestellungen begleiten wir Sie durchgehend vom Planungsprozess über die Beteiligungssituationen und Durchführung von Maßnahmen.

Hierzu gehören auch Verhandlungen und Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie Interessenausgleich und Sozialplänen.

Wir unterstützen und beraten Sie zudem bezüglich erforderlicher Maßnahmen im Rahmen von Betriebsänderungen und Betriebsübergängen.

Unsere Tätigkeit für Ihr Anliegen wird abgerundet durch langjährige praktische Erfahrungen in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren in allen nationalen arbeitsgerichtlichen Instanzen und als Beisitzer in Einigungsstellen und betrieblichen Verhandlungssituationen.

Als Zertifizierte Mediatoren verfügen wir über langjährige Erfahrungen auch im Bereich der betrieblichen Mediation.

Gerne führen wir Sie durch dieses Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. Näheres dazu finden Sie hier.

Wir bieten zudem Inhouse-Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu verschiedenen Themen im Personalwesen und arbeitsrechtlichen Belangen an.​